|
Canada-0-LaboratoriesTesting ไดเรกทอรีที่ บริษัท
|
ข่าว บริษัท :
- Qualitätsberichte der Krankenhäuser - Gemeinsamer Bundesausschuss - G-BA
Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest, welche Informationen im jeweiligen Berichtsjahr abzubilden und welche Verfahren und Fristen bei der Datenübermittlung zu beachten sind Welche Informationen enthalten die Qualitätsberichte?
- Annahmestelle Qb
Grundlage dafür bilden die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser Über die Annahmestelle Qb können alle berichtsliefernden Akteure (Krankenhäuser, QS-Stellen) ihre Berichtsdateien abgeben und die veröffentlichenden Stellen alle erfolgreich angenommenen Berichtsdateien herunterladen
- Qb-Datenportal
Dazu stehen u a verschiedene Krankenhaus-Vergleichsportale zur Verfügung Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt für jedes Berichtsjahr fest, welche Informationen abzubilden und welche Verfahren und Fristen bei der Datenübermittlung zu beachten sind
- Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser | G-BA
Die Regelungen legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des jährlich zu veröffentlichen strukturierten Qualitätsberichts fest Die Regelungen verpflichten jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus, einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze
- Referenzdatenbank Qualitätsberichte
Es kann nach folgenden Parametern gesucht werden: Postleitzahl, Ort, Name des Krankenhauses bzw des Krankenhausstandorts, IK-Nummer, Standortnummer Bitte beachten Sie, dass die Qualitätsberichtsdaten für die Berichtsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 in Folge der Covid-19-Pandemie nicht vollständig, und damit für Vorjahresvergleiche nur eingeschränkt nutzbar sind
- Servicedateien für die Berichtersteller des Qualitätsberichts
Offizielle Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Hier finden Sie Informationen zur Arbeit des G-BA und zu aktuellen Themen der Gesundheitsversorgung
- Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung und . . .
Beschluss zu Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung und Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2024 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
- Letzte Änderungen zu Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser . . .
Letzte Änderungen Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der §§ 5 und 9 sowie des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024 und Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2024" Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung
- des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 . . .
§ 6 Verfahren und Fristen der Übermittlung des Qualitätsberichts (1) 1 Das Krankenhaus hat den Qualitätsbericht an eine Annahmestelle zu übermitteln 2 Die gemeinsame Annahmestelle der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und des Verbands der rivaten Krankenversicherung nimmt die Qualitätsberichte der KrankenhP äuser entgegen 3
- Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Servicedateien für . . .
Beschluss zu Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Servicedateien für das Berichtsjahr 2024 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
|
|